Erfahrungen & Bewertungen zu Heimdall Performance Agency

Heimdall Performance Agency

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Heimdall-Performance

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Heimdall-Performance

1 Anwendungsbereich

1.1

Alle Leistungen und Angebote von Heimdall-Performance erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Heimdall-Performance mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Heimdall-Performance ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Heimdall-Performance auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3

Die Angebote und Leistungen von Heimdall-Performance richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und an Kaufleute (HGB).

2 Leistungen

2.1

Heimdall-Performance erbringt onlinebasierte Dienstleistungen in den Bereichen Webseitenerstellung und Suchmaschinenoptimierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Heimdall-Performance dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen konkreter Umsatzgrenzen oder Kennzahlen.

2.2

Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Heimdall-Performance zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Heimdall-Performance, bleibt der Vergütungsanspruch von Heimdall-Performance unberührt.

2.3

Heimdall-Performance hat hinsichtlich der Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

2.4

Heimdall-Performance ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.

2.5

Sofern zwischen Heimdall-Performance und dem Kunden Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Heimdall-Performance stammen.

2.6

Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Heimdall-Performance erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon etc.) stets zu gewährleisten.

2.7

Sollte sich im Rahmen der Beratung die Notwendigkeit von Vor-Ort-Terminen beim Kunden ergeben, ist dies nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen Heimdall-Performance und dem Kunden.

2.8

Durch die Buchung von Dienstleistungen bei Heimdall-Performance wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

3 Zahlungen, Preise, Bedingungen

3.1

Die Preise, die von Heimdall-Performance angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2

Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine von Heimdall-Performance erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

3.3

Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Heimdall-Performance nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Heimdall-Performance stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

3.4

Heimdall-Performance stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und umsatzsteuerausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

3.5

Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Heimdall-Performance zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

3.6

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

4 Kündigung, Laufzeit

4.1

Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

4.2

Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

4.3

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

4.4

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

5 Verzug / außerordentliche Kündigung

5.1

Fristen für die Leistungserbringung durch Heimdall-Performance beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Heimdall-Performance eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Heimdall-Performance vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

5.2

Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Heimdall-Performance sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

5.3

Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Heimdall-Performance in Verzug, ist Heimdall-Performance berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Heimdall-Performance wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

6 Erfüllung

6.1

Heimdall-Performance wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Heimdall-Performance ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

6.2

Ist Heimdall-Performance gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Heimdall-Performance unberührt.

7 Verhalten und Rücksichtnahme

7.1

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Heimdall-Performance zu gewährleisten. Heimdall-Performance behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die Dienstleistungen zivilrechtlich zu verfolgen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

7.2

Der Kunde ist bei Teilnahme an Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang zu gewährleisten und den Anweisungen von Heimdall-Performance unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen Anweisungen ist Heimdall-Performance berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

8 Nutzungsrechte

8.1

Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Heimdall-Performance erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien.

8.2

Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen Heimdall-Performance gegebenenfalls Inhalte zur Verfügung stellt, werden, vorbehaltlich abweichender Absprache, ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe dieser Zugänge an Dritte ist verboten.

8.3

Eine Übertragung von Nutzungsrechten findet ausschließlich unter dem Vorbehalt statt, dass der Kunde die Heimdall-Performance nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

8.4

Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnissen an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

8.5

Die Weitergabe von Programminhalten an nichtberechtigte Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner.

9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Heimdall-Performance anderweitig eingeräumt.

10 Haftung

10.1

Heimdall-Performance haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Heimdall-Performance nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.2

In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Heimdall-Performance nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

11 Schlussbestimmungen

11.1

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Heimdall-Performance maßgeblich.

11.2

Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Heimdall-Performance und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3

Erfüllungsort ist der Sitz von Heimdall-Performance. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Heimdall-Performance.

11.4

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Heimdall-Performance und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: 31. Oktober 2024